Mit folgenden Neuerungen arbeiten Sie ab sofort:
- Entgeltbescheinigungen sind jetzt ab dem ersten Arbeitstag möglich. Bisher war es ausgeschlossen, Entgeltbescheinigungen wegen einer Arbeitsunfähigkeit (AU) oder wegen des Beginns einer Schutzfrist ab dem ersten Arbeitstag elektronisch zu übermitteln. Allerdings müssen Sie für die Übermittlung eine Ausfüllhilfe wie das Sozialversicherungs-Meldeportal nutzen, da für Bescheinigungen ab dem ersten Arbeitstag noch keine abgerechneten Entgeltdaten im Entgeltabrechnungssystem vorliegen.
- Die Rechtskreistrennung (Angabe von „West“ und „Ost“) fällt nun auch in Entgeltbescheinigungen weg. Seit dem 1.1.2026 gibt es im DTA EEL bei diesen Meldegründen keine Rechtskreisangabe mehr: 11 = Rentenversicherung (RV) bei Übergangsgeld, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, 12 = RV bei Übergangsgeld, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, 31 = Übergangsgeld der Bundesagentur für Arbeit
