Meldungen

Diese Neuerungen gelten jetzt im Datenaustausch EEL

Der Datenaustausch für Entgeltersatzleistungen (DTA EEL) ist für Sie ein wichtiges Instrument. Hiermit übermitteln Sie Entgeltangaben für Mitarbeiter an deren Krankenkasse, beispielsweise bei einer Freistellung aufgrund einer Erkrankung, einer Schutzfrist im Rahmen einer Schwangerschaft oder einer Erkrankung des Kindes. Auch eine Vorerkrankungsanfrage geben Sie im DTA EEL in Auftrag. Seit dem 1.1.2026 gab es hier einige Anpassungen und Ergänzungen.
Aktuelles

Britta Schwalm

06.01.2026 · 1 Min Lesezeit

Mit folgenden Neuerungen arbeiten Sie ab sofort:

  1. Entgeltbescheinigungen sind jetzt ab dem ersten Arbeitstag möglich. Bisher war es ausgeschlossen, Entgeltbescheinigungen wegen einer Arbeitsunfähigkeit (AU) oder wegen des Beginns einer Schutzfrist ab dem ersten Arbeitstag elektronisch zu übermitteln. Allerdings müssen Sie für die Übermittlung eine Ausfüllhilfe wie das Sozialversicherungs-Meldeportal nutzen, da für Bescheinigungen ab dem ersten Arbeitstag noch keine abgerechneten Entgeltdaten im Entgeltabrechnungssystem vorliegen.
  2. Die Rechtskreistrennung (Angabe von „West“ und „Ost“) fällt nun auch in Entgeltbescheinigungen weg. Seit dem 1.1.2026 gibt es im DTA EEL bei diesen Meldegründen keine Rechtskreisangabe mehr: 11 = Rentenversicherung (RV) bei Übergangsgeld, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, 12 = RV bei Übergangsgeld, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, 31 = Übergangsgeld der Bundesagentur für Arbeit

Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen?
Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Sie sind noch kein Kunde?
Erweitern Sie Ihren Zugang und testen Sie unsere Produkte: