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Diese Bezugsgrößen gelten ab 1.1.2025 – und so arbeiten Sie mit ihnen

Die Bezugsgrößen sind wichtige Parameter für Ihre Arbeit. Zum 1.1.2025 werden sie angehoben. Dabei gibt es aber ab dem kommenden Jahr keine Rechtskreistrennung mehr. Lesen Sie hier, in welchen Bereichen sich die neuen Werte konkret auswirken.

Britta Schwalm

04.11.2024 · 1 Min Lesezeit

Bisher arbeiten Sie mit einer Bezugsgröße „West“, die für die Kranken- und Pflegeversicherung bundesweit sowie in der Renten- und Arbeitslosenversicherung „West“ gilt, und einer Bezugsgröße für die Renten- und Arbeitslosenversicherung „Ost“. Ab dem 1.1.2025 gilt nur noch eine einzige Bezugsgröße für sämtliche Versicherungszweige und Bundesländer. Diese ist deutlich höher als alle bisherigen Bezugsgrößen. Sie beträgt 44.940 € jährlich und 3.745 € monatlich. Im Jahr 2024 rechnen Sie noch mit den folgenden Bezugsgrößen:

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