Ab dem 1.1.2026 dürfen geringfügig entlohnte Minijobber maximal 603 € im Monat verdienen. Kurzfristig beschäftigte Minijobber können dagegen unbegrenzt verdienen, müssen aber eine Zeitgrenze von maximal 70 Arbeitstagen/3 Monaten beachten. Auch die Abgaben für die jeweiligen Minijobs sind unterschiedlich geregelt. Prüfen Sie, welche Ausgaben auf Ihr Unternehmen 2026 zukommen können.
Ein 603-€-Minijob (bis 31.12.2025 ein 556-€-Minijob) nach § 8 I Nr. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) IV ist auf Dauer bzw. auf regelmäßige Wiederkehr angelegt. Das Entgelt beträgt maximal 603 € monatlich. Eine kurzfristige Beschäftigung nach § 8 I Nr. 2 SGB IV sieht dagegen einen befristeten Arbeitseinsatz von maximal 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr vor.
Ein Überblick: Das sind die Abgaben für Minijobber im Jahr 2026
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