Diese 3 aktuellen Entscheidungen sollten Sie gehört haben

Wie sagt man so schön: „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.“ Dieser Eindruck lässt sich sicherlich des Öfteren gewinnen, wenn man so manche Entscheidung liest. […]

Burkhard Boemke

21.10.2024 · 3 Min Lesezeit

Wie sagt man so schön: „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.“ Dieser Eindruck lässt sich sicherlich des Öfteren gewinnen, wenn man so manche Entscheidung liest. Grundsätzlich gibt es jedoch auch vor Gericht gewisse Linien, an denen Sie sich orientieren können. Im Folgenden erhalten Sie einen kleinen Überblick über aktuelle Rechtsprechung im Zusammenhang mit Diskriminierungs­klagen.

Der 1. Fall:

Eine transsexuelle Person bewarb sich an einer staatlichen Schule für Kinder und Jugendliche, die eine stationäre psychiatrische Behandlung erhalten. Das Geschlecht der Person war zum Zeitpunkt der Bewerbung und bei der Hospitation unbekannt. Der Schulleiter sagte der Person die Stelle zu. Aufgrund des dann eingeholten Führungszeugnisses erfuhr der Schulleiter das Geschlecht. 2 Tage danach sagte der Schulleiter der Person ab und begründete dies damit, dass die verschiedenen verwendeten Namen der Person das Krankheitsbild die Kinder und Jugendlichen verstärken könnten. Die Person vermutete eine Diskriminierung und klagte auf Entschädigung nach dem AGG.

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