Sehr geehrter Herr Boemke, wir haben ein Problem mit dem Betriebsratsvorsitzenden. Dieser durfte über mehrere Monate einen Dienstwagen auch privat nutzen. Grundlage war eine Betriebsvereinbarung, nach der etwa Außendienstmitarbeiter und nach Bedarf auch der Betriebsratsvorsitzende einen Dienstwagen erhielten. Inzwischen sind wir zu der Auffassung gelangt, dass die Überlassung des Dienstwagens unwirksam ist, weil sie den Betriebsratsvorsitzenden begünstigt. Er hätte ohne seine Betriebsratstätigkeit keinen Anspruch auf einen Dienstwagen. Sind wir hier der richtigen Auffassung?
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