Unfallversicherung

Dienstschlüssel vergessen: Ist das Zurückfahren auf dem Arbeitsweg unfallversichert?

Ein weiterer Fall zum Unfallversicherungsschutz von Mitarbeitern auf dem Arbeitsweg wurde vom Bundessozialgericht (BSG) nicht abschließend beurteilt. In seiner Entscheidung hat das BSG aber einige Klarstellungen getroffen, die für die Mitarbeiter Ihres Unternehmens und Sie interessant sind (vom 25.8.2026, Az. B 2 U 5/24 R).

Britta Schwalm

13.10.2026 · 1 Min Lesezeit

Ein Beschäftigter war auf dem Weg zur Arbeit, als ihm auffiel, dass er seinen für seine Arbeit erforderlichen Dienstschlüssel vergessen hatte. Er drehte um und stieß beim Wendevorgang mit einem Lkw zusammen. Die zuständige Berufsgenossenschaft lehnte es ab, den Vorfall als versicherten Wegeunfall anzuerkennen. Sozialgericht und Landessozialgericht bestätigten dies in den ersten beiden Instanzen. Das BSG sah dies aber anders: Nach Auffassung der Richter war hier zwar der Arbeitsweg an sich – und damit auch der zugehörige Unfallversicherungsschutz – unterbrochen worden. Könne aber der Dienstschlüssel als Arbeitsgerät aufgefasst werden, sei es durchaus möglich, dass dessen Beschaffung neu und eigenständig unter Versicherungsschutz stehe.

Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen?
Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Sie sind noch kein Kunde?
Erweitern Sie Ihren Zugang und testen Sie unsere Produkte: