Stellen Sie Ihr Rechte im Arbeitsvertrag klar
Zu den Aufgaben eines Mitarbeiters zählen im Allgemeinen auch betrieblich veranlasste Fahrten. Sie können diese kraft Ihres Direktionsrechts aus § 106 Gewerbeordnung anordnen. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Mitarbeiter behaupten, Dienstreisen seien nicht Bestandteil ihrer arbeitsvertraglichen Verpflichtung. Das ist schlichtweg falsch! Um derartige Diskussionen jedoch von vornherein zu vermeiden, sollten Sie Ihre Befugnis zur Anordnung einer Dienstreise auch im Arbeitsvertrag ausdrücklich klarstellen.
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