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Dienstreisen: Was Sie regeln sollten, wenn Ihre Mitarbeiter im Auftrag der Firma unterwegs sind

Messen, Besuche bei Kunden und Geschäftspartnern oder persönliche Besuche in anderen Niederlassungen: Dienstreisen sind in vielen Jobs auch durch Videokonferenzen nicht vollständig zu ersetzen. Doch „Wenn einer eine Reise tut …“ – dann sind viele Dinge zu regeln. Das gilt vor allem für Sie als Arbeitgeber, wenn Sie Ihre Mitarbeiter auf (Dienst-)Reise schicken.

Burkhard Boemke

07.10.2024 · 5 Min Lesezeit

Stellen Sie Ihr Rechte im Arbeitsvertrag klar

Zu den Aufgaben eines Mitarbeiters zählen im Allgemeinen auch betrieblich veranlasste Fahrten. Sie können diese kraft Ihres Direktionsrechts aus § 106 Gewerbeordnung anordnen. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Mitarbeiter behaupten, Dienstreisen seien nicht Bestandteil ihrer arbeitsvertraglichen Verpflichtung. Das ist schlichtweg falsch! Um derartige Diskussionen jedoch von vornherein zu vermeiden, sollten Sie Ihre Befugnis zur Anordnung einer Dienstreise auch im Arbeitsvertrag ausdrücklich klarstellen.

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