Leserfrage

Dienstreisen: So regeln Sie die Vergütung von vornherein

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.
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Burkhard Boemke

14.07.2025 · 2 Min Lesezeit

FRAGE:

Lieber Herr Prof. Boemke,
wir benötigen einmal Ihre Unterstützung beim Thema Dienstreisen. Wir beschäftigen etliche Mitarbeiter in unserer Marketingabteilung, die auch regelmäßig Dienstreisen unternehmen müssen. Bisher haben wir es so gehandhabt, dass die Mitarbeiter für die reinen Reisezeiten, zu denen sie sonst nichts gemacht haben, eine pauschale Aufwandsentschädigung erhalten haben. Nunmehr meinte einer der neuen Mitarbeiter, dass das nicht rechtmäßig sei. Er dürfte für die Reisezeiten tagsüber vollen Lohn beanspruchen. Hat er damit denn Recht? Unsere Arbeitsverträge sehen keine genaue Arbeitszeit vor. Betriebsüblich ist aber von 8 Uhr bis 16:30 Uhr.
Für eine hilfreiche Antwort wären wir sehr dankbar. Zudem wäre es schön, wenn Sie uns einen Tipp geben könnten, wie wir das Reisevergütungsthema vertraglich regeln können.

ANTWORT:

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