Sonderausgabe

Die wichtigsten rechtlichen Stichworte beim Thema Schwerbehinderung von A bis Z

Für Menschen mit Behinderung gelten arbeitsrechtlich eine Reihe von Besonderheiten, die im betrieblichen Alltag zu beachten sind.

Michael T. Sobik

18.05.2026 · 6 Min Lesezeit

Arbeitsplatz für schwerbehinderte Mitarbeiter

Als Arbeitsplätze gelten nach dem § 156 SGB IX alle Stellen, auf denen Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Auszubildende sowie andere zu ihrer beruflichen Bildung Eingestellte, wie beispielsweise Praktikanten oder Volontäre, beschäftigt werden. Aber: Die Stellen von Auszubildenden zählen bei der Berechnung der Mindestzahl von Arbeitsplätzen und bei der Zahl der Arbeitsplätze, auf denen schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen sind, nicht mit.

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