Nach § 44b Sozialgesetzbuch (SGB) V wird der neue § 44c SGB V mit der Regelung der Teilarbeitsunfähigkeit eingefügt. Die Neuregelung sieht eine Evaluation vor. Untersucht werden die Auswirkungen der Neuregelung auf Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die Inanspruchnahme und die Auswirkungen auf die Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Die Evaluation erfolgt in zwei Abschnitten: Zunächst nach einem Jahr und abschließend nochmals nach 5 Jahren.
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Die Teilarbeitsunfähigkeit kommt: Worauf Sie sich schon jetzt einstellen können
Rund um die Arbeitsunfähigkeit und um die Frage nach einer Teilarbeitsunfähigkeit gab es in den vergangenen Wochen viel Wirbel. Am 10.7.2026 wurde das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz verabschiedet. Es sieht die Möglichkeit einer Teilarbeitsunfähigkeit vor, die zum 1.1.2028 eingeführt wird. Damit steht fest, dass Sie künftig auch Teilarbeitsunfähigkeitszeiten in verschiedenen Abstufungen bearbeiten werden. Geplant sind außerdem Änderungen für den Nachweis von Arbeitsunfähigkeitszeiten. Lesen Sie hier, was die neuen Regeln für Ihre Arbeit bedeuten.
