Gegen eine Statusfeststellung, die nicht im Sinne Ihres Unternehmens ausfällt, können Sie sich mit einem Widerspruch wehren. Der betreffende Mitarbeiter hat ebenfalls die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRVB) zu erheben. Nicht Betroffene, z. B. Kollegen des Beschäftigten oder der Betriebsrat können das nicht tun. Widerspruch können Ihr Unternehmen und/oder die betreffenden Beschäftigten sowohl gegen Entscheidungen im obligatorischen als auch gegen Entscheidungen im freiwilligen Statusfeststellungsverfahren einlegen.
Nutzen Sie die mündliche Anhörung
Seit dem 1.4.2022 können alle Beteiligten eine mündliche Anhörung beantragen. Sie soll gemeinsam mit den anderen Beteiligten erfolgen, damit die entscheidungserheblichen Tatsachen in einem Dialog gemeinsam herausgearbeitet werden können. Die Beteiligten haben aber keine Pflicht zur Teilnahme. Die Sozialversicherungsträger stellen zur mündlichen Anhörung Folgendes klar: