Erhalten Mitarbeiter Ihres Unternehmens einen Firmenwagen und nutzen sie das Fahrzeug ausschließlich betrieblich, entsteht kein geldwerter Vorteil. Hier brauchen Sie sich keine Gedanken um die Abrechnung von lohnsteuer- und beitragspflichtigem Arbeitsentgelt zu machen. Nur wenn die Privatnutzung gestattet ist, haben Sie bei der Lohnabrechnung einiges zu tun. Zur Privatnutzung zählen auch die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
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