Praxistipps

Die rein betriebliche Nutzung führt nicht zur Steuer- und Beitragspflicht

Bei allen Leistungen – wie beispielsweise bei Firmenwagen –, die Mitarbeiter Ihres Unternehmens erhalten, entscheiden Sie über deren Lohnsteuer- und Beitragspflicht. Außerdem müssen Sie die Abgaben in der richtigen Höhe ermitteln und abführen. Sowohl Mitarbeiter als auch Behörden und nicht zuletzt die Unternehmensleitung verlassen sich dabei auf Sie. Lesen Sie hier, worauf es bei Firmenwagen konkret ankommt.

Britta Schwalm

29.07.2024 · 2 Min Lesezeit

Erhalten Mitarbeiter Ihres Unternehmens einen Firmenwagen und nutzen sie das Fahrzeug ausschließlich betrieblich, entsteht kein geldwerter Vorteil. Hier brauchen Sie sich keine Gedanken um die Abrechnung von lohnsteuer- und beitragspflichtigem Arbeitsentgelt zu machen. Nur wenn die Privatnutzung gestattet ist, haben Sie bei der Lohnabrechnung einiges zu tun. Zur Privatnutzung zählen auch die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

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