Zeit und Ort

Die nächste Prüfung kommt bestimmt

Keine Frage: Eine Betriebsprüfung ist unangenehm und für Sie meistens mit Mehrarbeit verbunden. Sie können die Prüfung aber nicht abwenden. Die Rentenversicherungsträger sind verpflichtet, mindestens alle 4 Jahre bei den Arbeitgebern zu prüfen, ob diese ihre Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) erfüllen (§ 28p SGB IV, Beitragsverfahrensverordnung (BVV)). In vielen Fällen finden aber in kürzeren Abständen Prüfungen statt. Auch bei Ihnen könnte also bereits in den kommenden Wochen ein Betriebsprüfer der Rentenversicherung anklopfen.

Britta Schwalm

17.03.2025 · 3 Min Lesezeit

Die Prüfer der Sozialversicherung kontrollieren insbesondere folgende Themenbereiche:

  • die Richtigkeit der Beitragszahlungen und der Meldungen zur Sozialversicherung, vor allem bei Minijobbern, Mitarbeitern im Übergangsbereich oder Werkstudenten
  • die Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz und die Insolvenzgeldumlage
  • die Beurteilung von unfallversicherungspflichtigem Arbeitsentgelt und dessen Zuordnung zu den unfallversicherungsträgerspezifischen Gefahrtarifstellen
  • die Abgaben und Meldepflichten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
  • den Insolvenzschutz bei Wertguthabenvereinbarungen

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