Die Prüfer der Sozialversicherung kontrollieren insbesondere folgende Themenbereiche:
- die Richtigkeit der Beitragszahlungen und der Meldungen zur Sozialversicherung, vor allem bei Minijobbern, Mitarbeitern im Übergangsbereich oder Werkstudenten
- die Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz und die Insolvenzgeldumlage
- die Beurteilung von unfallversicherungspflichtigem Arbeitsentgelt und dessen Zuordnung zu den unfallversicherungsträgerspezifischen Gefahrtarifstellen
- die Abgaben und Meldepflichten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
- den Insolvenzschutz bei Wertguthabenvereinbarungen
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