1. Sowohl Sie als auch Ihr neuer Mitarbeiter können schon vor seinem Arbeitsantritt kündigen – es sei denn, laut Arbeitsvertrag ist eine Kündigung vor Arbeitsantritt ausgeschlossen.
2. Die Kündigung muss schriftlich und fristgemäß erfolgen.
Hildegard Gemünden
1. Sowohl Sie als auch Ihr neuer Mitarbeiter können schon vor seinem Arbeitsantritt kündigen – es sei denn, laut Arbeitsvertrag ist eine Kündigung vor Arbeitsantritt ausgeschlossen.
2. Die Kündigung muss schriftlich und fristgemäß erfolgen.