Wenn Sie nur ermahnen statt abzumahnen, belasten Sie das Ausbildungsverhältnis nicht allzu sehr. Schließlich wollen Sie, dass der Azubi sein Verhalten ändert. Und Sie sind zudem zuversichtlich, dass er dies tut, nachdem Sie Klartext gesprochen haben. Wenn Sie ihn ermahnen, verwenden Sie diese deutlichen Worte – mündlich oder schriftlich. Dann nimmt der Azubi die Ermahnung wahrscheinlich als durchaus streng wahr, was ihre Wirksamkeit erhöhen sollte. Gleichzeitig ist eine Ermahnung aber auch vergleichsweise mild. Denn schließlich drohen Sie damit keine Kündigung an. Das würden Sie mit einer offiziellen Abmahnung tun (siehe Seite 7).
Wie Sie mündlich ermahnen
Der Auszubildende legt ein Verhalten an den Tag, das Sie nicht tolerieren können? Eine Abmahnung wollen Sie aber nicht aussprechen, um die Ausbildung nicht unnötig zu belasten. Sie entscheiden sich für ein Ermahnungsgespräch. Gehen Sie folgendermaßen vor:
