Den Azubi nachdrücklich auf Fehler hinweisen

Deutliche Worte: Wie Sie mit einer Ermahnung eine Abmahnung verhindern

Wollen Sie ein bestimmtes Verhalten des Auszubildenden sanktionieren – etwa regelmäßige Schlampereien mit dem schriftlichen Ausbildungsnachweis −, müssen Sie nicht unbedingt abmahnen. Häufig reicht es aus, eine Ermahnung auszusprechen. Wie Sie dabei am besten vorgehen und was die rechtlichen Unterschiede sind, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Adobestock 671240577

Martin Glania

22.12.2025 · 2 Min Lesezeit

Wenn Sie nur ermahnen statt abzumahnen, belasten Sie das Ausbildungsverhältnis nicht allzu sehr. Schließlich wollen Sie, dass der Azubi sein Verhalten ändert. Und Sie sind zudem zuversichtlich, dass er dies tut, nachdem Sie Klartext gesprochen haben. Wenn Sie ihn ermahnen, verwenden Sie diese deutlichen Worte – mündlich oder schriftlich. Dann nimmt der Azubi die Ermahnung wahrscheinlich als durchaus streng wahr, was ihre Wirksamkeit erhöhen sollte. Gleichzeitig ist eine Ermahnung aber auch vergleichsweise mild. Denn schließlich drohen Sie damit keine Kündigung an. Das würden Sie mit einer offiziellen Abmahnung tun (siehe Seite 7).

Wie Sie mündlich ermahnen

Der Auszubildende legt ein Verhalten an den Tag, das Sie nicht tolerieren können? Eine Abmahnung wollen Sie aber nicht aussprechen, um die Ausbildung nicht unnötig zu belasten. Sie entscheiden sich für ein Ermahnungsgespräch. Gehen Sie folgendermaßen vor:

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