Ganz gleich, ob Sie während der Probezeit kündigen, weil Sie den Azubi nicht für geeignet halten, oder danach, wenn sein Verhalten zu einer fristlosen Kündigung geführt hat – das Kündigungsgespräch ist immer eine Herausforderung. Das gilt insbesondere dann, wenn der Auszubildende nur ungern geht und der Meinung ist, es verdient zu haben, die Ausbildung fortzusetzen. Daher sollten Sie das Kündigungsgespräch gut vorbereiten und insbesondere bei einer Kündigung nach der Probezeit in der Lage sein, Ihre Entscheidung zu begründen. Führen Sie das Kündigungsgespräch daher strukturiert in den folgenden 5 Schritten durch:
- Sagen Sie, was gesagt werden muss. Machen Sie dem Azubi deutlich, dass mit der Übergabe der Kündigung, die er schriftlich bestätigt, die Ausbildung beendet ist.
- Geben Sie hierzu eine Begründung unter Berufung auf das Verhalten des Auszubildenden. Halten Sie sich in einem Kündigungsgespräch innerhalb der Probezeit mit fachlichen Begründungen zurück. Bekanntlich brauchen Sie ja bei der Probezeitkündigung keinen wichtigen Grund, auch wenn es den aus Ihrer Sicht natürlich gibt.
- Diskutieren Sie nicht. Lassen Sie den Auszubildenden zwar zu Wort kommen und geben Sie ihm die Möglichkeit zu widersprechen, aber lassen Sie sich nicht auf eine längere Diskussion ein. Wiederholen Sie Ihre Argumente kurz, verweisen Sie ggf. auf Abmahnungen und konkrete, inakzeptable Verhaltensweisen.
- Reagieren Sie angemessen auf Emotionen. Ist die Reaktion des Auszubildenden ansatzweise aggressiv, lassen Sie sich davon nicht anstecken. Bleiben Sie ruhig und sachlich und beenden Sie das Gespräch zeitnah. Bricht der Azubi in Tränen aus, zeigen Sie Mitgefühl, aber wahren Sie die Distanz. Es ist nicht ratsam, den Auszubildenden gezielt aufzubauen. Denn schließlich sind Sie der Überbringer der schlechten Nachricht. Aus dieser Rolle kommen Sie nicht heraus.
- Beenden Sie das Gespräch möglichst positiv. Sprechen Sie über eine 2. Chance in einem anderen Unternehmen, über besser geeignete Berufe und generell über positive Ansätze. Falls das Verhältnis nicht vollkommen beschädigt ist, fragen Sie, ob Sie den Auszubildenden durch Ihre Kontakte in die Wirtschaft und zur Kammer unterstützen können.
