Gutscheine sind die optimale Lösung zur Motivation der Mitarbeiter – und die ist gerade zu Beginn eines Jahres nötiger denn je. Das Bestechende am Entgelt-Extra „Gutschein“: Stellen Sie als Entgeltabrechner die richtigen Weichen, bleibt die Leistung vollständig lohnsteuer- und beitragsfrei. Gleichzeitig können die Mitarbeiter einen Gutschein wie Geld verwenden.
Gutscheine müssen ein Sachbezug sein
Sachbezüge, deren Wert innerhalb der monatlichen Freigrenze von 50 € liegt, bleiben lohnsteuer- und beitragsfrei (§ 8 Einkommensteuergesetz (EStG)). Ein Gutschein kann vom Mitarbeiter allerdings wie Geld verwendet werden. Deshalb müssen Sie hier besonders auf die Vorgaben für einen Sachbezug achten.
