Stellenausschreibung

Der richtige Umgang mit schwerbehinderten Bewerbern

Über die allgemeinen AGG-Fallstricke hinaus sind im Hinblick auf eine mögliche Diskriminierung schwerbehinderter Bewerber noch Sonderregelungen zu beachten.

Burkhard Boemke

24.02.2025 · 1 Min Lesezeit

​Auch wenn es gelegentlich anders behauptet wird: Eine zwingende Einladung von schwerbehinderten Bewerbern zum Vorstellungsgespräch ist nur für Arbeitgeber im öffentlichen Dienst vorgesehen (§ 165 Satz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) IX). Für private Arbeitgeber besteht eine solche Pflicht nicht!

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