Der (fast) neue „Whistleblowerschutz“ auf einen Blick
Am 02.07.2023 trat das sogenannte Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft. Damit gilt erstmals in Deutschland ein umfassender Schutz für „Whistleblower“. Vorgabe war – wie so oft – eine Richtlinie der Europäischen Union. Die Regelungen haben es vor allem für Sie als Arbeitgeber in sich, wie Sie auf den beiden kommenden Seiten erfahren.