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Der (fast) neue „Whistleblowerschutz“ auf einen Blick

Am 02.07.2023 trat das sogenannte Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft. Damit gilt erstmals in Deutschland ein umfassender Schutz für „Whistleblower“. Vorgabe war – wie so oft – eine Richtlinie der Europäischen Union. Die Regelungen haben es vor allem für Sie als Arbeitgeber in sich, wie Sie auf den beiden kommenden Seiten erfahren.
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Burkhard Boemke

23.03.2026 · 6 Min Lesezeit

Persönlicher Anwendungsbereich

Nach § 1 HinSchG regelt das Gesetz den Schutz von natürlichen Personen, die

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