Kündigungsgründe

Der ewige Streit um den „wichtigen Grund“ – in welchen Fällen Sie wirklich kündigen dürfen und sollten

Wenn sich ein (ehemaliger) Azubi und ein Vertreter des Ausbildungsbetriebs vor Gericht sehen, hat das ziemlich häufig mit einer Kündigung zu tun. Konkret stellt sich die Frage, ob wirklich ein wichtiger Kündigungsgrund vorliegt. Dieser Beitrag gibt Ihnen bei dieser schwierigen Frage klare Orientierungshilfen.

Martin Glania

28.07.2025 · 1 Min Lesezeit

Wenn es im Berufsbildungsgesetz heißt, dass bei der Kündigung nach der Probezeit ein wichtiger Grund vorliegen muss, ist das für Sie allenfalls ein grober Anhaltspunkt. Gleichwohl gibt es aufgrund der bisherigen Rechtsprechung in den letzten Jahrzehnten ziemlich exakte Orientierungsmarken, die Sie nutzen können.

Etwas Krasses ist vorgefallen: Kündigung ohne vorherige Abmahnung

Obwohl Auszubildende besonders gut vor einer Kündigung geschützt sind, sind Situationen denkbar, in denen unmittelbar nach einem Fehlverhalten und ohne dass der Azubi vorher abgemahnt worden ist, sofort fristlos gekündigt werden kann. Die folgende Übersicht zeigt ihnen, in welchen Fällen das Fass sofort zum Überlaufen gebracht wird, sodass eine Kündigung gerechtfertigt ist.

Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen?
Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Sie sind noch kein Kunde?
Erweitern Sie Ihren Zugang und testen Sie unsere Produkte: