Unterstützen Sie nicht ungewollt im Wahlkampf
Der Betriebsrat hat durch das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) eine ganze Reihe von Mitbestimmungsrechten, insbesondere bei allen Dingen, die einen Bezug auf Arbeitnehmende und deren Schutz haben. Machen Sie bei diesen Fragen jetzt ungewollt Fehler, ist das Wasser auf die Mühlen derjenigen, die für einen aktiven und starken Betriebsrat plädieren. Gehen Sie getrost davon aus, dass der Betriebsrat dankbar die Vorlage aufnehmen wird, wenn Sie in irgendeiner Weise in die Rechte der Beschäftigten oder in die Rechte des Betriebsrats eingreifen. Sie selbst würden das sicher umgekehrt genauso tun.
