Die Zusammenarbeit mit einem Employer-of-Record-Dienstleister funktioniert so
Der im Ausland ansässige Dienstleistungsunternehmer stellt die dortigen Mitarbeitenden an, wickelt alle Formalitäten und die Gehaltsabrechnungen nach dortigem Recht ab und überträgt Ihrem in Deutschland ansässigen Unternehmen das fachliche Weisungsrecht für die Mitarbeitenden. Disziplinarische Maßnahmen wie Abmahnungen und Kündigungen nimmt er nach Absprache mit Ihnen vor. Ihr Betrieb übernimmt die Lohnkosten und zahlt zusätzlich eine Gebühr an den Dienstleister. Diese Gestaltung ist als Arbeitnehmerüberlassung zu werten, wobei der Employer-of-Record-Dienstleister der Verleiher ist, Ihr Betrieb der Entleiher und der/die remote im Ausland tätige Mitarbeitende die Leiharbeitskraft.
