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Datenschutz im Einstellungsverfahren: Vorsicht, wenn Sie einen Bewerber vorab googeln
Bevor Sie einen neuen Mitarbeiter einstellen, wollen Sie als Arbeitgeber naturgemäß möglichst viel über ihn wissen. Ein Background-Check interessanter Kandidaten im Internet kann Ihnen hierzu wichtige Informationen liefern. Aber ist eine solche Recherche
datenschutzrechtlich zulässig? Und inwieweit müssen Sie die jeweiligen Bewerber über ihre Recherche informieren? Diese Fragen beantwortet das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 5.6.2025 (Az. 8 AZR 117/24).
Hildegard Gemünden
14.07.2025
·
5 Min Lesezeit
Der Fall: Arbeitgeber googelt Bewerber vor dem Vorstellungsgespräch
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht hatte sich auf eine befristete Stelle in der Rechtsabteilung einer Hochschule beworben. Einem Mitglied der Auswahlkommission fiel kurz vor dem Vorstellungsgespräch auf, dass ihm der Name des Bewerbers bekannt vorkam, weshalb er diesen googelte. Dabei stieß er auf einen Wikipedia-Eintrag, wonach eine noch nicht rechtskräftige Verurteilung wegen (versuchten) Betrugs vorlag. Der Bewerber hatte sich offenbar wiederholt zum Schein beworben und anschließend Entschädigungsklagen wegen unzulässiger Diskriminierung erhoben.
Im Vorstellungsgespräch kamen zwar der Wikipedia-Eintrag und der Promistatus des Bewerbers zur Sprache, aber nicht die Google-Recherche und das Strafverfahren. Letztlich erhielt eine andere Bewerberin die Stelle, die der Arbeitgeber fachlich und persönlich für besser geeignet hielt.
Nachdem der Bewerber die Absage erhalten hatte, verlangte er vom Arbeitgeber Auskunft über die von ihm erhobenen Daten nach Art. 12 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). So erfuhr er von der Google-Recherche und dass auch das Strafverfahren bei der Auswahlentscheidung eine Rolle gespielt hatte.
Der Bewerber meinte nun, die Google-Recherche sei unzulässig gewesen und der Arbeitgeber hätte ihn hierüber von sich aus informieren müssen. Ihm stehe deshalb eine Entschädigung nach Art. 82 DSGVO zu.
§ Das Urteil: 1.000 € Entschädigung wegen unterbliebener Information
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