Arbeitsrecht

„Das war nicht Ihr erstes Vergehen dieser Art“: Durch diese Formulierung wird Ihre Abmahnung unwirksam

Mindestens eine Abmahnung ist meist erforderlich, bevor Sie einem oder einer Mitarbeitenden wegen Pflichtverletzungen kündigen dürfen. Allerdings führen oft schon kleine Fehler in der Abmahnung dazu, dass diese unwirksam ist – selbst wenn sie an sich berechtigt wäre. So war es auch im folgenden Fall. Erfahren Sie deshalb hier, wie Sie bei Ihren Abmahnungen rechtssicher vorgehen.
A judges gavel rests on a wooden table near a scale of justice

Hildegard Gemünden

04.08.2026 · 2 Min Lesezeit

Der Fall: Produktionsverzögerung durch falsch verbuchte Ware

Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen?
Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Sie sind noch kein Kunde?
Erweitern Sie Ihren Zugang und testen Sie unsere Produkte: