Das sind Ihre Spielräume zur Anpassung der Arbeitsbedingungen Ihrer „neuen“ Mitarbeiter
Ihre Möglichkeiten nach einem Betriebsübergang die Arbeitsbedingungen der übernommenen Arbeitnehmer zu ändern, sind durch die gesetzliche Regelung des § 613a Abs. 1 BGB beschränkt. Für die Frage, ob und wie Sie die Arbeitsbedingungen Ihrer neuen Mitarbeiter dennoch anpassen können, sind 2 Fallgestaltungen zu unterscheiden.
1. Fall: Arbeitsbedingungen beim Veräußerer nur arbeitsvertraglich geregelt
Es ist nur ein vielfach verbreiteter Irrtum, dass die bisherigen Arbeitsbedingungen nach einem Betriebsübergang ein Jahr lang unveränderbar wären. Ein derartiges generelles Verschlechterungsverbot enthält § 613a BGB jedoch nicht!
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