Rechtliche Fragen und Urteile

Das Schummeln bei der Arbeits- und Ausbildungszeit ist kein Kavaliersdelikt! Das sind die Folgen …

Auszubildende sind nach dem Überstehen der Probezeit im besonderen Maße vor einer Kündigung geschützt. Gleichwohl gibt es Gründe, eine fristlose Kündigung auszusprechen. Hierzu gehört auch der Betrug bei der Arbeitszeiterfassung. Ein aktuelles Gerichtsurteil klärt auf und macht einmal mehr deutlich, wie wichtig es ist, Ihre Azubis über dieses gravierende Vergehen umfassend zu informieren.

Martin Glania

26.01.2026 · 6 Min Lesezeit

„Kannst du nachher meine Zeiterfassungskarte durchziehen? Ich muss kurz weg.“ Wenn ein junger Mitarbeiter, beispielsweise ein Auszubildender, mit einer solchen Bitte eines Kollegen konfrontiert wird, hat er ein Problem. Wahrscheinlich ist es ein Reflex, dem Kollegen den Gefallen nicht abzuschlagen. Allerdings dürfte ihm – zumindest nach ausführlichem Nachdenken – aufgehen, dass es sich hierbei um keine gute Sache handelt. Er unterstützt damit einen Betrug – und zwar Arbeitszeitbetrug.

Ich habe im Laufe der letzten Jahre dreimal eine Situation erlebt, die mit der oben geschilderten vergleichbar ist. In zwei Fällen kam es tatsächlich zum Delikt, also zum Betrug. In einem Fall wurde die Hilfe verweigert. Meine Berufserfahrung der letzten Jahre zeigt einen problematischen Aspekt auf: Arbeitszeitschummeleien werden gerade von jungen Menschen in ihrer Tragweite häufig unterschätzt.

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