Saisonale Fragen

Das müssen Mitarbeiter Ihnen für eine „Gutschrift“ liefern, wenn sie im Urlaub erkranken

Das folgende Szenario kann während der Urlaubssaison wieder häufiger auftreten: Ein Beschäftigter teilt Ihnen aus den Ferien mit, er sei krank. Deshalb fordert er die entsprechende Zahl an Urlaubstagen wieder zurück. Um seine Urlaubstage zurückzuerhalten, muss der Mitarbeiter allerdings umgehend richtig reagieren.
Aktuelles

Britta Schwalm

28.04.2026 · 1 Min Lesezeit

Befindet sich ein Mitarbeiter zum Zeitpunkt seiner Erkrankung im Urlaub, gilt: Ihr Unternehmen zahlt ihm für seine Erkrankungstage Entgeltfortzahlung und er kann sich die entsprechenden Urlaubstage gutschreiben lassen (§ 9 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)). Das gilt aber nur, wenn er selbst erkrankt. Wird das Kind eines Beschäftigten krank, fällt der Urlaub zwar unter Umständen ebenfalls ins Wasser. Eine „Rückgabe“ der Urlaubstage gibt es hierbei aber nicht.

Umgehender Nachweis ist nötig

Voraussetzung für die Gutschrift der Urlaubstage und die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist, dass der betreffende Mitarbeiter Ihnen die Krankheitstage nachweist. Hierfür muss sich der Mitarbeiter umgehend melden und Ihnen auch die ärztliche Bescheinigung zukommen lassen bzw. dafür sorgen, dass diese zum Abruf bereitsteht. Nur, wenn er diese Verpflichtungen erfüllt, hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und auf eine Gutschrift der Urlaubstage.

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