Die Einzugsstelle ist grundsätzlich die Krankenkasse, bei der die Mitarbeiter versichert sind. Für die Minijobber Ihres Unternehmens schicken Sie die Jahresmeldung an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Minijob-Zentrale).
Welches Entgelt Sie eintragen
Tragen Sie für jeden Mitarbeiter das rentenversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt bis zur aktuellen Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Renten- und Arbeitslosenversicherung ein. Da Sie das Entgelt für das Jahr 2025 bescheinigen, sind die BBGen für 2025 relevant. Diese Höchstbeträge gelten aber nur dann, wenn das Arbeitsverhältnis im ablaufenden Kalenderjahr ununterbrochen bestand. Melden Sie auch Einmalzahlungen, die Ihr Unternehmen seit der letzten Entgeltmeldung an Mitarbeiter gezahlt hat.
