Das ist der optimale Zeitpunkt für ein Statusfeststellungsverfahren
Merken Sie, dass der Status eines neuen Mitarbeiters oder Kooperationspartners nicht einfach zu klären ist – beispielsweise, weil es sich um eine Tätigkeit handelt, die sowohl von freien als auch von fest angestellten Mitarbeitern ausgeübt wird – sollten Sie nicht zögern, eine Statusanfrage zu stellen. Lesen Sie hier, warum sich schnelles Handeln lohnt.
Stoßen Sie das Verfahren so früh wie möglich an. Trifft die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRVB) die Entscheidung „Versicherungspflicht“, gilt diese nämlich grundsätzlich ab dem ersten Tag der Beschäftigung. Der Beschäftigte ist dagegen erst ab dem Tag der Statusentscheidung versicherungspflichtig, wenn Sie oder der Mitarbeiter das Anfrageverfahren innerhalb des ersten Monats der Beschäftigung eingeleitet haben. Voraussetzung für die Versicherungspflicht ab Entscheidungsdatum ist dabei, dass
der Mitarbeiter der Entscheidung zustimmt
und der Mitarbeiter bis zur Bekanntgabe der Entscheidung ausreichend (privat) versichert war (in der Renten- und Krankenversicherung).
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