„Das gab’s doch immer“: So stellen Sie sicher, dass aus freiwilligen Leistungen keine Pflicht wird
Verpflichtungen aus betrieblicher Übung sind für viele Arbeitgeber ein Schrecken. Denn sie führen dazu, dass Sie Ihren Mitarbeitern dauerhaft Vergünstigungen gewähren müssen, obwohl Sie nur eine freiwillige Leistung geplant hatten und sich keinesfalls für die Zukunft verpflichten wollten. Erfahren Sie hier, wie Sie das Entstehen einer betrieblichen Übung rechtssicher verhindern und so für schwierige Zeiten flexibel bleiben.
Es geht um Sonderzahlungen wie das Weihnachtsgeld und vieles mehr
Bei vielen Urteilen zur betrieblichen Übung geht es darum, ob die Mitarbeiter dauerhaft Anspruch auf eine Sonderzahlung wie das Weihnachtsgeld haben, obwohl ihr Arbeitgeber diese freiwillig eingeführt und nie schriftlich zugesagt hat.
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