Lohnsteuer und Sozialversicherung

Das Finanzamt verlangt die Energiepreispauschale zurück? In diesen Fällen sollten Sie sich wehren!

Vermutlich haben auch Sie im Jahr 2022 die Energiepreispauschale an Mitarbeiter ausgezahlt und die Leistung mit der abzuführenden Lohnsteuer verrechnet. Nun könnte es passieren, dass Ihr Finanzamt die Energiepreispauschale von Ihnen erstattet verlangt. Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts (FG) Münster vom 10.12.2025 (Az. 6 K 1524/25 E) zeigt, warum Sie diese Forderung genau prüfen sollten.

Britta Schwalm

09.03.2026 · 3 Min Lesezeit

Ein Unternehmen zahlte an seine Mitarbeiter im August 2022 eine Energiepreispauschale von jeweils 300 €. Diese Leistung rechnete der Arbeitgeber auf die für August 2022 abzuführende Lohnsteuer an. Wie sich bei einer Lohnsteueraußenprüfung herausstellte, hatte ein Teil der begünstigten Mitarbeiter zum damaligen Zeitpunkt aber weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland entsprechend § 1 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EstG).

Rückzahlung der Pauschale?

Das Finanzamt verlangte vom Arbeitgeber die Zahlungen für diese Mitarbeiter zurück. Die Begründung: Anspruch auf die Pauschale hätten nur Mitarbeiter nach § 1 Abs. 1 EStG gehabt. Das Unternehmen wehrte sich gegen diese Forderung – und bekam vor dem FG Recht.

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