Leserfrage

„Darf meine kranke Auszubildende von zu Hause aus arbeiten?“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Martin Glania

23.05.2025 · 1 Min Lesezeit

FRAGE

Eine Auszubildende ist zum ersten Mal während der gesamten Ausbildung krankgeschrieben. Sie hat mich gefragt, ob sie von zu Hause aus, also im Homeoffice, arbeiten darf. Soll ich das zulassen?

UNSERE ANTWORT

Wir raten davon ab, Ihre kranke Auszubildende im Homeoffice arbeiten zu lassen, und das aus folgenden Gründen:

  1. Ihre Auszubildende sollte alles tun, um wieder fit zu werden. Das ist auch in ihrem eigenen Interesse und selbstverständlich im Interesse des Ausbildungsunternehmens.

  • Junge Menschen laufen durchaus Gefahr, ihre eigenen Kräfte zu überschätzen. Möglicherweise trifft das auf Ihre Auszubildende zu. Riskieren Sie nicht, dass sich ihr Gesundheitszustand verschlechtert.
  • Denken Sie auch daran, dass Sie als verantwortlicher Ausbilder gegenüber der Auszubildenden eine Fürsorgepflicht haben. Machen Sie ihr das klar und verwenden Sie das als Argument, falls sich die Auszubildende nicht von ihrer Idee abbringen lässt.
  • Bei Wiederaufnahme der Tätigkeit ggf. einen Arzt fragen

    Grundsätzlich raten wir dazu, ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn eine Auszubildende, die krankgeschrieben ist, die Ausbildung wieder aufnimmt. Steht weniger die Schonung und vielmehr eine mögliche Ansteckung im Vordergrund, spricht wohl nichts gegen eine Tätigkeit im Homeoffice. Das sollte allerdings vor allem aus medizinischer Sicht beurteilt werden.



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