- Ihre Auszubildende sollte alles tun, um wieder fit zu werden. Das ist auch in ihrem eigenen Interesse und selbstverständlich im Interesse des Ausbildungsunternehmens.
Bei Wiederaufnahme der Tätigkeit ggf. einen Arzt fragen
Grundsätzlich raten wir dazu, ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn eine Auszubildende, die krankgeschrieben ist, die Ausbildung wieder aufnimmt. Steht weniger die Schonung und vielmehr eine mögliche Ansteckung im Vordergrund, spricht wohl nichts gegen eine Tätigkeit im Homeoffice. Das sollte allerdings vor allem aus medizinischer Sicht beurteilt werden.
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