1.582 Überstunden in 4 Jahren – ein Arbeitnehmer präsentierte seinem Arbeitgeber darüber eine Rechnung. Und genau das war nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz rechtens (Urteil vom 03.05.2024, Az. 7 Sa 69/23).
Arbeitnehmer setzte sich vor Gericht durch
Da nach aktueller gesetzlicher Regelung die Arbeitszeiten der Mitarbeiter genau erfasst werden müssen, hatte es der Arbeitnehmer leicht, sich vor Gericht durchzusetzen. Er musste selbst keine Beweise erbringen, sondern verwies auch auf entsprechende Dokumentationen.