Freie oder vergünstigte Verpflegung beziehungsweise Unterkunft sind geldwerte Vorteile, für die Sie Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abführen. In welcher Höhe Sie das Arbeitsentgelt für die Berechnung ansetzen, geben die amtlichen Sachbezugswerte vor. Sie sind für die Abrechnung verbindlich. Die Werte für 2027 hat das Bundesarbeitsministerium (BMAS) in einem Entwurf bereits festgelegt. Die „Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung“ befindet sich unter Neueingänge beim Bundesrat. Mit den dort festgelegten amtlichen Größen können Sie schon jetzt planen. Ändern werden sie sich voraussichtlich nicht mehr.
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Budgetsicher ins neue Jahr: So kalkulieren Sie Unterkunft und Mahlzeiten für Mitarbeiter nach den neuen Werten
Wohnraum und Verpflegung als Teil der Entlohnung liegen im Trend. Häufig scheitern Arbeitsverträge mittlerweile daran, dass Mitarbeiter für den neuen Arbeitgeber umziehen müssen, aber keinen bezahlbaren Wohnraum finden. Viele Arbeitgeber stellen Mitarbeitern deshalb Wohnungen und Unterkünfte zur Verfügung. Auch die Verpflegung der Beschäftigten spielt zunehmend eine Rolle. Möchte Ihr Unternehmen dem Fachkräftemangel auf diese Weise entgegenwirken, ist es an Ihnen, entsprechende Leistungen richtig zu bewerten. Hierfür legen Sie die amtlichen Werte zugrunde, die zum 1.1.2027 wieder angehoben werden. Kalkulieren Sie schon jetzt mit den neuen Werten und unterstützen Sie so die Personalplanung.
