1. Mindestens 46 Mitarbeiter im Unternehmen: Ansonsten kein Anspruch!
Arbeitgeber mit weniger als 46 Mitarbeitern können an dieser Stelle aufatmen. Ein Anspruch auf Brückenteilzeit besteht nur dann, wenn Sie mindestens 46 Mitarbeiter beschäftigen. Aber auch dann müssen Sie – zumindest bis zu einer Unternehmensgröße von 200 Mitarbeitern – nicht jeden Antrag hinnehmen. Es gelten die folgenden Zumutbarkeitsgrenzen:
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