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Brückenteilzeit: So können Ihre Mitarbeiter die Arbeitszeit zeitlich begrenzt verringern

Zum 01.01.2019 wurde die sogenannte Brückenteilzeit eingeführt. Dabei handelt es sich um eine zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit. Vor der Einführung hatten Ihre Mitarbeiter zwar bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit (Teilzeit). Ein Anspruch auf eine spätere Rückkehr zur höheren Arbeitszeit bestand jedoch nicht. Im Zusammenhang mit der Brückenteilzeit sollten Sie die folgenden Punkte im Blick haben.
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Burkhard Boemke

30.12.2024 · 4 Min Lesezeit

1. Mindestens 46 Mitarbeiter im Unternehmen: Ansonsten kein Anspruch!

Arbeitgeber mit weniger als 46 Mitarbeitern können an dieser Stelle aufatmen. Ein Anspruch auf Brückenteilzeit besteht nur dann, wenn Sie mindestens 46 Mitarbeiter beschäftigen. Aber auch dann müssen Sie – zumindest bis zu einer Unternehmensgröße von 200 Mitarbeitern – nicht jeden Antrag hinnehmen. Es gelten die folgenden Zumutbarkeitsgrenzen:

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