Wir werden leider demnächst in unserem Betrieb Kurzarbeit einführen müssen. Wir haben einen Betriebsrat und werden mit diesem eine Betriebsvereinbarung über die Einführung und Ausgestaltung der Kurzarbeit schließen. Da die betroffenen Mitarbeiter dadurch vorübergehend weniger arbeiten und weniger verdienen, fragen wir uns, ob wir zusätzlich deren Zustimmung einholen müssen. Reicht es, wenn wir die Zustimmung nur bei der ersten Kurzarbeit einholen, weil dann für die Zukunft alles durch die Betriebsvereinbarung geregelt ist?
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