Aktuelle Urteile

Bisher privat versichert und Ü55? Diese Mitarbeiter können nicht mehr zurück in die gesetzliche Krankenversicherung

Kennen Sie das? Ältere Mitarbeiter möchten nach einer längeren Phase mit einer privaten Krankenversicherung zurück in die gesetzliche. Dafür sind sie sogar bereit, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Doch ab einem Alter von 55 Jahren ist vielen der Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung endgültig verwehrt. Dies bestätigt ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG, Urteil vom 30.7.2024, Az. L 10 KR 157/24). Zeigen Sie Beschäftigten bei der nächsten Diskussion zu diesem Thema den folgenden Beitrag.

Britta Schwalm

23.09.2024 · 1 Min Lesezeit

Ein Schaugewerbegestalter musste seine selbstständige Tätigkeit während der Coronapandemie einschränken und nahm deshalb zum 1.1.2022 neben seiner reduzierten selbstständigen Tätigkeit eine versicherungspflichtige Beschäftigung als Lagerist auf. Seine Arbeitgeberin meldete ihn zur Sozialversicherung an. Die gewählte gesetzliche Krankenkasse stellte jedoch fest, dass sie den Beschäftigten nicht als Mitglied aufnehmen könne. Er habe sein 55. Lebensjahr bereits vollendet und sei in den zurückliegenden 5 Jahren durchgehend privat krankenversichert gewesen. Der Mitarbeiter klagte. Er sei durch die gegenwärtige Rechtslage in der privaten Krankenversicherung „gefangen“. Das Sozialgericht und das LSG bestätigten jedoch die Auffassung der Krankenkasse.

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