Sitzt Ihr Unternehmen in Bayern oder Sachsen, können Sie Mitarbeiter, die bezahlten Bildungsurlaub wünschen, einfach wieder wegschicken. In allen anderen Bundesländern haben die Beschäftigten einen Anspruch darauf.
Unter folgenden Voraussetzungen haben Mitarbeiter Anspruch auf Bildungsurlaub

