Leserfrage

„Bezieht sich eine Urlaubsbescheinigung nur auf den gesetzlichen Mindesturlaub oder auf den vollen Urlaubsanspruch?“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.
AdobeStock_495439225_fidaolga_

Hildegard Gemünden

15.07.2025 · 1 Min Lesezeit

FRAGE:

Unsere Mitarbeiter bekommen 30 Tage Urlaub pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche. Dabei verfällt der übergesetzliche Urlaub von 10 Tagen laut Arbeitsvertrag, wenn er am Ende des Arbeitsverhältnisses nicht genommen ist. Was schreiben wir nun in die Urlaubsbescheinigung eines langjährigen Mitarbeiters, der zu Ende August gekündigt und von seinem 2025er Urlaub nur 14 Tage genommen hat? Da ihm beim Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte der volle Jahresurlaub zusteht, werden wir ihm 6 Urlaubstage – also die Differenz zum gesetzlichen Mindesturlaub – abgelten. Beziffern wir seinen Urlaubsanspruch auf 20 oder 30 Tage?

ANTWORT:

Da Ihr Mitarbeiter 30 Urlaubstage hätte nehmen können, bescheinigen Sie ihm für das Urlaubsjahr 2025 den vollen Urlaubsanspruch von 30 Tagen und dass Sie ihm hiervon 14 Tage gewährt und 6 Tage abgegolten haben. Der neue Arbeitgeber Ihres Mitarbeiters kann daraus den anteiligen Urlaubsanspruch Ihres Mitarbeiters für 8 Monate ermitteln: (30 ÷ 12) × 8 = 20 Tage. Die 20 Tage haben Sie gewährt oder abgegolten, sodass der neue Arbeitgeber nur noch anteiligen Urlaub für 4 Monate gewähren muss.

Hätte der Mitarbeiter dagegen bereits 25 Tage Urlaub genommen, bräuchten Sie keine Urlaubsabgeltung mehr zu bezahlen und hätten dem Mitarbeiter faktisch 5 Tage „zu viel“ Urlaub gewährt. Diese 5 Tage dürfte der neue Arbeitgeber auf den neuen anteiligen Urlaubsanspruch anrechnen, auch wenn diese 5 Tage übergesetzlicher Urlaub sind (Bundesarbeitsgericht, 5.12.2023, Az. 9 AZR 230/22). Denn doppelte Urlaubsansprüche sind nach
§ 6 Bundesurlaubsgesetz ausgeschlossen.





Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‚Personal aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von

  • leicht verständlicher Aufbereitung von aktuellen Urteilen und Gesetzesänderungen, inkl. praktischen Handlungsempfehlungen
  • Tipps und Impulsen aus der Praxis für die Praxis rund um moderne Mitarbeiterführung und -bindung
  • rechtssicheren Hilfsmitteln wie Checklisten, Übersichten und Musterschreiben für den direkten Einsatz