Bewerberdaten, die Sie ohne Einwilligung erheben dürfen
Nicht wenige Arbeitgeber würden diejenige Person, mit der sie zukünftig ein Arbeitsverhältnis eingehen, am liebsten komplett durchleuchten. Dabei sind jedoch strenge Grenzen gesetzt. Hier ein Überblick über die wichtigsten Daten, die Sie ohne Einwilligung erheben dürfen.
Stammdaten wie Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail- Adresse dürfen Sie grundsätzlich erheben, weil diese zur Zuordnung der Bewerbungsunterlagen zu einem Bewerber und zur Kontaktaufnahme mit ihm unerlässlich sind.
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