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Bewährt sich der Mitarbeiter? Brauchen Sie ihn auf Dauer? Sichern Sie sich mit einer Befristung ab!

Befristete Arbeitsverträge sind für Sie als Arbeitgeber attraktiv, weil sie mit Fristablauf enden, ohne dass Sie kündigen, den Betriebsrat anhören oder eine Abfindung zahlen müssen. Das gilt sogar dann, wenn die Mitarbeiterin inzwischen schwanger oder der Mitarbeiter schwerbehindert ist. Allerdings sind Befristungsvereinbarungen nur unter bestimmten Voraussetzungen wirksam. Auf dieser und der nächsten Seite finden Sie einen Überblick über diese Voraussetzungen nach aktueller Rechtsprechung.

Hildegard Gemünden

11.03.2025 · 5 Min Lesezeit

Unterscheiden Sie Befristungen mit und ohne Sachgrund

Die Basisvoraussetzungen eines befristeten Arbeitsvertrags sind in § 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Demnach gilt:

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