Leserfrage

„Betriebsübergang: Vorsicht bei beabsichtigter Kündigung!“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.
close up. young people ask questions at the youth forum.

Burkhard Boemke

07.05.2026 · 2 Min Lesezeit

FRAGE:

Hallo Herr Prof. Boemke,

wir sind ein Hotel- und Restaurantbetrieb und übernehmen zum 01.07. ein weiteres Haus, das wir gekauft haben. Damit übernehmen wir sozusagen einen weiteren Hotel- und Restaurantbetrieb. Die dortige Belegschaft ist uns weitgehend bekannt. Es handelt sich um insgesamt 11 Mitarbeiter.

Einen dieser Mitarbeiter (seit 2014 im Unternehmen) möchten wir unter keinen Umständen weiterbeschäftigen. Der Mitarbeiter ist charakterlich sehr schwierig, verhält sich seinen Kollegen gegenüber sehr unkollegial und passt nicht in das zu integrierende Konzept unseres bestehenden Hotel-/Restaurantbetriebs. Er widersetzt sich Anweisungen, kommt zu unregelmäßigen Zeiten zur Arbeit und geht auch wieder, wann er möchte.

Leider hat der „noch“ Inhaber aus Angst vor dem Mitarbeiter bisher keine Abmahnungen oder anderen disziplinarischen Maßnahmen ergriffen. Wir benötigen daher dringend rechtliche Beratung, wie wir in dieser Situation am besten vorgehen können, insbesondere in Bezug auf die Kündigung des Mitarbeiters im Rahmen der Betriebsübernahme.

Vielen Dank im Voraus.

ANTWORT:

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