Leserfrage

„Betriebsratswahl: Als Arbeitgeber sind Sie nicht zur Neutralität verpflichtet“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.
close up. young people ask questions at the youth forum.

Burkhard Boemke

09.02.2026 · 1 Min Lesezeit

FRAGE:

Hallo Herr Prof. Boemke,
wir betreiben ein Seniorenheim. Mit Blick auf unsere diesjährige Betriebsratswahl hat unser Personalleiter auf einer Versammlung (mit unserer Zustimmung) dazu aufgerufen, bei der nächsten Wahl eine gescheite Wahlliste aufzustellen und die bisherige Betriebsratsvorsitzende zu verhindern. Ob unser Wunsch in Erfüllung gehen wird, werden wir sehen.
Die derzeitige Betriebsratsvorsitzende jedenfalls will das nicht hinnehmen und droht bereits jetzt damit, dass sie mit zwei anderen Arbeitnehmern gegen das Wahlergebnis mittels einer Wahlanfechtung vorgehen werde, würde sie abgewählt werden.
Könnte der Aufruf des Personalleiters als unzulässige Wahlbeeinflussung gewertet werden?

ANTWORT:

Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen?
Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Sie sind noch kein Kunde?
Erweitern Sie Ihren Zugang und testen Sie unsere Produkte: