Betriebsratswahl 2026: Diese 3 Urteile sollten Sie kennen
Pünktlich zu den anstehenden regulären Betriebsratswahlen, die in diesem Jahr noch bis Ende Mai stattfinden, haben die Gerichte drei relevante Entscheidungen getroffen. Hier sind die wichtigsten Erkenntnisse, damit die Wahlen bei Ihnen möglichst reibungslos und ordnungsgemäß verlaufen. Denn nur so sind Sie vor einer Anfechtung und einer drohenden Wahlwiederholung sicher.
Fall 1: Eine gekündigte Mitarbeiterin kandidiert für den Betriebsrat
Siemens Energy hatte einer Betriebsrätin mit Zustimmung des Betriebsrats fristlos gekündigt. Trotzdem wollte diese bei der nun anstehenden Betriebsratswahl erneut für den Betriebsrat kandidieren. Deshalb erhob sie nicht nur Kündigungsschutzklage, sondern beantragte auch im Eilverfahren, den Betrieb schon vor der Entscheidung über die Kündigung bis zur Betriebsratswahl im März 2026 wieder betreten zu dürfen und Zugang zum E-Mail-Server sowie zur elektronischen Kommunikationsplattform zu erhalten.
§ Das Urteil: Nur Zugang zum Betrieb
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