Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat über die Wirksamkeit einer Kündigung entschieden, bei der die Betriebsratsanhörung noch nicht abgeschlossen war (LAG, Urteil vom 26.02.2025, Az. 4 SLa 400/24). Danach scheiterte die Kündigung, da der Betriebsrat zwar zwischenzeitlich dazu Stellung genommen hatte, diese aber noch nicht abschließend war.
Rechtliche Fragen und Urteile
Betriebsratsanhörung nicht abgeschlossen, Kündigung unwirksam
Sie müssen Ihren Betriebsrat, soweit Ihr Unternehmen einen hat, grundsätzlich über die beabsichtigte Kündigung eines Auszubildenden informieren und ihm die Möglichkeit geben, dazu Stellung zu nehmen. Dieser Vorgang nennt sich Anhörung. Für diesen räumen Sie dem Betriebsrat ausreichend Zeit ein, damit die Kündigung nicht scheitert – so wie in dem folgenden Fall.
