Mitbestimmung

Betriebsrat verweigert Zustimmung zur Versetzung zu Unrecht

Immer wieder Ärger mit dem Betriebsrat? „Dank“ der umfassenden Regelungen im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bestimmt Ihr Betriebsrat – sofern vorhanden – bei etlichen Maßnahmen mit. Für Sie als Arbeitgeber kann das vor allem dann zum Problem werden, wenn Sie kein gutes Verhältnis zum Mitarbeitergremium pflegen und dieses teilweise grundlos eine Blockadehaltung einnimmt. Im nachfolgenden Fall musste ein Arbeitgeber deswegen für eine Versetzung vor Gericht ziehen.
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Burkhard Boemke

25.02.2025 · 2 Min Lesezeit

Der Fall:

Ein Arbeitgeber betrieb eine Gießerei mit ca. 970 Beschäftigten. Im Frühjahr 2022 schrieb der Arbeitgeber die Stelle eines Koordinators Elektrotechnik aus. Hierauf bewarben sich vier Arbeitnehmer, mit denen zwei Mitarbeiter des Arbeitgebers Bewerbungsgespräche führten. Letztere machten sich während der Gespräche handschriftliche Notizen in – jeweils inhaltsgleichen – Interviewbögen. Im Nachgang zu den Gesprächen füllten beide gemeinsam für jeden Bewerber einen Interviewbogen digital aus. Darin waren Fragen zu verschiedenen „Profilelementen der Stelle“ (u. a. „Selbstpräsentation“, „Motivation des Bewerbers“, „Charakter, Stärken und Schwächen“ sowie „Fachliche Fragen“) aufgeführt. Die Beantwortung der Fragen ergab zum Schluss eine Punkteanzahl. Die meisten Punkte erhielt dabei ein bislang in der Abteilung Elektrotechnik als Elektriker beschäftigter Arbeitnehmer.

Der Arbeitgeber bat anschließend den Betriebsrat unter Vorlage der digital ausgefüllten Interviewbögen um Zustimmung zur Versetzung des Arbeitnehmers auf die ausgeschriebene Stelle. Der Betriebsrat verweigerte die Zustimmung jedoch. Der Arbeitgeber habe ihm nämlich nicht alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt. Hierzu gehörten u. a. auch die handschriftlichen Notizen.

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