Betriebsrat

Betriebsrat und Kündigungsschutz – überlegen Sie, ob Sie jetzt vorsorglich aktiv werden sollten

Die Erfahrung zeigt leider, dass nicht immer die bestgeeigneten Personen für den Betriebsrat kandidieren. Manchmal stehen sehr persönliche Interessen im Vordergrund. Denn für die Mitarbeit im Betriebsrat und im Zusammenhang mit Betriebsratswahlen winkt bestimmten Arbeitnehmern besonderer Kündigungsschutz. Gerade Beschäftigte, bei denen der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses infrage steht, versuchen gerne, sich über das Engagement im Zusammenhang mit Betriebsratswahlen eine bessere Position zu sichern.

Heiko Klages

18.06.2025 · 1 Min Lesezeit

TIPP

Prüfen Sie, ob es auch in Ihrem Team Menschen gibt, von denen Sie sich lieber trennen möchten. Wenn Sie irgendwelche Anhaltspunkte dafür haben, dass diese Personen im Zusammenhang mit einer Betriebsratswahl aktiv sein werden, sollten Sie Kontakt zur Personalabteilung suchen, solange die Betriebsratswahlen und deren konkrete Vorbereitungen noch nicht begonnen haben. Weisen Sie dort auf Ihre Kündigungsüberlegungen und den möglichen besonderen Kündigungsschutz im Zusammenhang mit Betriebsratswahlen hin. Vereinbaren Sie das weitere Vorgehen. Das gilt natürlich erst recht, wenn Sie vermuten, dass diese Personen auch gewählt werden könnten. Denn dann besteht während der ganzen Amtszeit besonderer Kündigungsschutz!

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