Leserfrage

„Betriebsrat bestimmt bei Rauchverbot während Arbeitszeit nicht (immer) mit“

FRAGE: Sehr geehrter Herr Prof. Boemke, in unserem Logistikunternehmen werden große Mengen Holz und Holzprodukte gelagert. Vor gut 5 Jahren haben wir eine Betriebsvereinbarung über ein generelles Rauchverbot auf dem […]

Burkhard Boemke

10.01.2025 · 1 Min Lesezeit

FRAGE:

Sehr geehrter Herr Prof. Boemke,
in unserem Logistikunternehmen werden große Mengen Holz und Holzprodukte gelagert. Vor gut 5 Jahren haben wir eine Betriebsvereinbarung über ein generelles Rauchverbot auf dem Betriebsgelände bis auf fünf Raucherinseln abgeschlossen. Da das Rauchen während der Arbeitszeit jedoch überhandnahm, gab es nun die Anweisung, dass Arbeitnehmer nur noch in den Pausen rauchen dürfen. Unser Betriebsrat verlangt – scheinbar auch aus Eigeninteresse – die Rücknahme dieser Anweisung, weil er nicht beteiligt worden sei. Hätten wir den Betriebsrat beteiligen müssen? Müssen wir die Anweisung nun tatsächlich zurücknehmen?

ANTWORT:

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