Ob gefeiert wird, entscheiden Sie allein!
Auch wenn in der betrieblichen Praxis die jährlichen Sommerfeste oder Weihnachtsfeiern oftmals schon obligatorisch durchgeführt werden: Einen gesetzlichen Anspruch Ihrer Mitarbeiter auf Betriebsfeiern oder -ausflüge gibt es nicht. Als Arbeitgeber können Sie also grundsätzlich frei entscheiden, ob Sie solche Veranstaltungen ausrichten wollen oder eben nicht.
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