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Betriebsfeiern: So tanzt Ihnen niemand auf der Nase rum

Betriebsfeiern – solche geselligen Feste werden von Ihnen als Arbeitgeber regelmäßig als Gelegenheit gewählt, den betrieblichen Zusammenhalt zu stärken und die Motivation für Ihre Mitarbeiter zu erhöhen. Dennoch versetzt die Aussicht auf die betriebliche Feierlichkeit nicht alle Arbeitnehmer in freudige Erwartung und nicht immer laufen Betriebsfeiern konflikt- bzw. unfallfrei ab. Grund genug, einmal einen nüchternen arbeits-, steuer- und haftungsrechtlichen Blick auf das Thema zu werfen.
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Burkhard Boemke

05.05.2025 · 6 Min Lesezeit

Ob gefeiert wird, entscheiden Sie allein!

Auch wenn in der betrieblichen Praxis die jährlichen Sommerfeste oder Weihnachtsfeiern oftmals schon obligatorisch durchgeführt werden: Einen gesetzlichen Anspruch Ihrer Mitarbeiter auf Betriebsfeiern oder -ausflüge gibt es nicht. Als Arbeitgeber können Sie also grundsätzlich frei entscheiden, ob Sie solche Veranstaltungen ausrichten wollen oder eben nicht.

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