FRAGE
Sehr geehrter Herr Prof. Boemke,
wir arbeiten in der Personalabteilung eines Automobilzulieferers und lesen „Arbeitsrecht kompakt“ alle 2 Wochen mit sehr großem Interesse.
Nunmehr stehen wir vor einem Problem, bei dem wir gern Ihren Rat hätten. Aktuell beschäftigen wir (noch) 118 Arbeitnehmer und 8 Leiharbeitnehmer. Aufgrund des Rückgangs von Aufträgen beabsichtigt die Unternehmensleitung die Reduzierung der Produktion und damit leider auch die betriebsbedingte Kündigung mehrerer Mitarbeiter. Nach der entsprechenden Anweisung haben wir daraufhin nach der Betriebsratsanhörung die Kündigung von 6 Arbeitnehmern der Stammbelegschaft vorgenommen.
Einer der betroffenen Mitarbeiter klagt nun gegen die Kündigung und beruft sich darauf, dass freie Arbeitsplätze vorhanden wären. Dabei bezieht er sich auf die Arbeitsplätze, die derzeit von Leiharbeitnehmern besetzt sind. Diese werden jedoch nur zur Vertretung vorübergehend ausgefallener Mitarbeiter eingesetzt.
Wie schätzen Sie diese Situation ein? Müssen wir erst die Leiharbeitnehmer entlassen?
ANTWORT
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